Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Grafik, Design und Programmier- und Einrichtungs-Leistungen zwischen Claudio Gangale - Werbung und Marketing und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier geführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn Claudio Gangale - Werbung und Marketing in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Claudio Gangale - Werbung und Marketing ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die eine Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten. Alle Vereinbarungen, die zwischen Claudio Gangale - Werbung und Marketing und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in einem Vertrag schriftlich niederzulegen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.
Jeder Claudio Gangale - Werbung und Marketing erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen, gerichtet ist. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen, Grafik, Design und Programmier- und Einrichtungs-Leistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Claudio Gangale - Werbung und Marketing insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 H. UrhG zu. Die Entwürfe und Reinzeichnungen, Grafik, Design und Programmier- und Einrichtungs-Leistungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung durch Claudio Gangale - Werbung und Marketing weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt durch Claudio Gangale - Werbung und Marketing, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt / AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart. Claudio Gangale - Werbung und Marketing überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Claudio Gangale - Werbung und Marketing. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. Claudio Gangale - Werbung und Marketing hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt durch Claudio Gangale - Werbung und Marketing zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann Claudio Gangale - Werbung und Marketing 100% der vereinbarten Vergütung, neben dieser, als Schadensersatz verlangen. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen, Grafik, Design und Programmier- und Einrichtungs-Leistungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Stunden - Netto - Verrechnungssatzes durch Claudio Gangale - Werbung und Marketing, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist Claudio Gangale - Werbung und Marketing berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von Claudio Gangale - Werbung und Marketing keine Haftung für die vom Auftraggeber übergebenen Bild- und Textmaterialien übernommen oder übertragen werden kann. Claudio Gangale - Werbung und Marketing ist nicht verpflichtet diese Urheberrechte zu überprüfen oder anzufordern. Schadensersatzansprüche oder Unterlassungsklagen können daher nicht auf durch Claudio Gangale - Werbung und Marketing übertragen werden. Alle Bilder und Texte die von Claudio Gangale - Werbung und Marketing für den Auftraggeber bereitgestellt werden sind Urheberrechtlich geprüft.
Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Claudio Gangale - Werbung und Marketing finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung. Bei Zahlungsverzug kann Claudio Gangale - Werbung und Marketing Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
An Entwürfen und Reinzeichnungen, Grafik, Design und Programmier- und Einrichtungs-Leistungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an durch Claudio Gangale - Werbung und Marketing zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
Claudio Gangale - Werbung und Marketing ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Claudio Gangale - Werbung und Marketing dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch Claudio Gangale - Werbung und Marketing geändert werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet Claudio Gangale - Werbung und Marketing alle Bild- und Fotomaterialien in digitaler sowie ausreichend verwertbarer Form zu überstellen. Claudio Gangale - Werbung und Marketing behält sich vor diese für eine Erbringung der Leistungen zu verwenden. Der Auftraggeber ist verpflichtet Claudio Gangale - Werbung und Marketing alle Texte in digitaler sowie ausreichend verwertbarer Form zu überstellen. Claudio Gangale - Werbung und Marketing behält sich vor für eine Eigenerbringung dieser Leistungen eine gesonderte Vergütung zu verlangen.
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Claudio Gangale - Werbung und Marketing Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktionsüberwachung durch durch Claudio Gangale - Werbung und Marketing erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Claudio Gangale - Werbung und Marketing berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Claudio Gangale - Werbung und Marketing 10 bis 30 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Claudio Gangale - Werbung und Marketing ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
Claudio Gangale - Werbung und Marketing verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Claudio Gangale - Werbung und Marketing geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
Claudio Gangale - Werbung und Marketing haftet- sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Claudio Gangale - Werbung und Marketing gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit durch Claudio Gangale - Werbung und Marketing kein Auswahlverschulden trifft. Claudio Gangale - Werbung und Marketing tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Sofern Claudio Gangale - Werbung und Marketing selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme durch Claudio Gangale - Werbung und Marketing zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen. Der Auftraggeber stellt Claudio Gangale - Werbung und Marketing von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen durch Claudio Gangale - Werbung und Marketing stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung durch Claudio Gangale - Werbung und Marketing.
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Claudio Gangale - Werbung und Marketing behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Claudio Gangale - Werbung und Marketing eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Claudio Gangale - Werbung und Marketing übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber durch Claudio Gangale - Werbung und Marketing von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
Erfüllungsort für alle Leistungen ist 76857 Albersweiler. Gerichtsstand ist das Amtsgericht in 76829 Landau.
Die Informationen zum Sachverhalt der Abgabepflicht an die KSK liegen Ihrem Steuerberater vor. Für Auskünfte diesbezüglich verweisen wir auf die KSK (http://www.kuenstlersozialkasse.de/) oder Ihren Steuerberater. Nachfolgend dennoch die oft vernachlässigten Hinweise unserer Mitbewerber: Laut Bundesministerium der Justiz ist eine Abgabepfl icht durch das Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG an die Künstler und Sozialkasse, kurz KSK, zu leisten. Die Bemessungsgrundlage wird jährlich bis zum 30.09. festgelegt. Die Abgabepflicht für 2010 entnehmen Sie der Internetadresse der KSK. Diese wird auf unseren Rechnungen zum aktuellen Prozentsatz ausgewiesen und bereits zum Nettowert auf Gestaltung und Design, für Ihre Zahlung, vorgerechnet. Die Abgabepflicht beschränkt sich, in unserem Falle, rein auf Leistungen aus Gestaltung und Design und sind vom Nettowert zu rechnen. Technische Bearbeitungen - jedweder Leistung - oder durch Externe erbrachte Leistungen bleiben davon unberührt. In unseren Rechnungen werden Positionen für Gestaltung und Design einzeln aufgeschlüsselt. Lediglich diese Positionen, im Nettowert, sind an die KSK abgabepfl ichtig. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie sich bei Zuwiderhandlung strafbar machen, da die Bestimmungen zur KSK gesetzlich durch das KSVG bestimmt sind. Die Bankverbindungen zur KSK entnehmen Sie bitte durch Informationsaustausch durch selbige oder mittels Ihres Steuerberaters.